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Datenschutz Überwachungskameras

Wie ist das mit dem Datenschutz bei Überwachungskameras?

Rechtsberatung Videoüberwachung

Eine Überwachung durch Videokameras am Arbeitsplatz, auf privaten Grundstücken aber auch in der Öffentlichkeit unterliegt in Deutschland strengen Richtlinien.

Dabei müssen folgende Gesetze beachtet werden

  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Welches das Recht auf Achtung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit beschreibt.
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Es bedeutet, dass Sie selbst über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten bestimmen können.
  • Arbeitnehmerdatenschutz: Hier wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Arbeitnehmer beschrieben.
  • Die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer: Hier sind die länderspezifischen Gesetze zum Datenschutz vorgegeben.
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Dieses umfasst alle Gesetze zum Datenschutz in Deutschland.

Vorab sollte gesagt werden, ohne Genehmigung des Ordnungsamtes dürfen keine Videokameras installiert und in Betrieb genommen werden. Um eine Genehmigung zu bekommen, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dieses Interesse kann die unterschiedlichsten Gründe haben, zum Beispiel können Gemeinden Zugangswege zu Gebäuden, die von öffentlichem Interesse sind überwacht werden, aber auch Plätze und Orte, die zu kriminellen Handlungen wie Drogenumschlagplätze bekannt sind mit Videokameras überwachen. Aber auch Privatpersonen und Geschäfte können relativ problemlos eine Genehmigung zur Montage von Videokameras erhalten, wenn dies zur Sicherheit für Leib und Leben, aber auch zum Schutz von Wertgegenständen dienlich ist. Personen die im öffentlichen Interesse stehen wie Politiker, Schauspieler und andere VIP‘s greifen gerne auf diese Videoüberwachung zurück um sich sicherer zu fühlen.

Welche Funktion stellt eine Videoüberwachung dar?

Um eine Videoüberwachung genehmigt zu bekommen muss von einer außergewöhnlichen Situation ausgegangen werden können. Einfach so, nur um die Neugier befriedigen zu können und Personen oder Terrain zu beobachten, das ist ausdrücklich vom Gesetzgeber untersagt. Der Sinn und Zweck von einer Videobeobachtung dient ganz klar der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, sowie der Verbrechensbekämpfung. Dies gilt auch bei öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen und dergleichen, auch hier wird in Zusammenarbeit mit der Polizei über das Ordnungsamt oder auch den Datenschutzbeauftragten entschieden, wo eine Überwachungskamera angebaut werden darf.

ohne Genehmigung des Ordnungsamtes keine Videoüberwachung

Wird für Privatpersonen eine solche Genehmigung erteilt, ist dies in der Regel mit der Auflage verbunden, dass das Nachbargrundstück von der Kamera nicht erfasst wird, was meistens durch die gezielte Ausrichtung der Kamera möglich ist. Wenn dies im Einzelfall nicht machbar sein sollte, kann durch ein Gespräch mit dem Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden, dass sein Grundstück oder ein Teil davon von der Kamera ebenfalls überwacht wird und ob er damit einverstanden ist oder nicht. Falls der Nachbar dies nicht akzeptiert, ist es bei einigen Kameras möglich, durch Verpixelung den erfassten Bereich abzudecken.

Bürger die der Ansicht sind, dass sich im öffentlich zugänglichen Bereich Gefahrenherde befinden oder es gelegentlich nicht mit rechten Dingen zugeht, kann auf der Gemeinde ein Antrag auf eine Überwachungskamera gestellt werden. Die zuständigen Behörden, also Polizei, Ordnungsamt und Datenschutzbeauftragte werden dann entscheiden ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

Überwachungskameras – Installation mit Hindernissen

Je nachdem ob eine Überwachungskamera auf öffentlichem Grund oder privatem Grund installiert ist, ist das Betreiben dieser Kameras mit weiteren Auflagen verbunden. So können moderne Kameras genau programmiert werden, was zum Beispiel mit den Aufnahmen geschehen soll. So ist es meist üblich, dass Aufnahmen auf privatem Gelände nur ausgewertet werden, wenn irgendwelche Vorfälle registriert wurden. Die Aufnahmen werden aber selten mehr als zwei Wochen gespeichert.

Auch Kameras auf öffentlichem Grund werden nur ausgewertet wenn sich etwas im Bereich dieser Kamera ereignet hat mit dessen Bildern sich dann eventuell Rückschlüsse ziehen lassen. Im günstigsten Fall können dadurch Täter einer kriminellen Tat erkannt und überführt werden. Ist nichts vorgefallen, werden auch die Aufzeichnungen ohne Besichtigung nach wenigen Tagen, maximal 2 Wochen gelöscht. Somit kann der Bürger davon ausgehen, dass solche Kameras auch zu seiner Sicherheit dienen. Wenn sich jedoch im Aufnahmebereich einer solchen Kamera ein krimineller Akt ereignet, zum Beispiel ein Überfall, kann die Polizei ohne erst eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen die Bilder auswerten, was ganz entscheidend für einen schnellen Fahndungserfolg sein kann. Die Bilder die mit der Tat nicht in Zusammenhang stehen werden dabei nicht berücksichtigt, ein Fahndungserfolg und Beweissicherung sind gefragt.

Bei privaten Anlagen, sollten mehrere Personen mit der Handhabung der Überwachungskamera vertraut sein, falls jemand mal im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, ist es ratsam, dass eine weitere Person die Videoüberwachung ebenfalls bedienen kann, damit allenfalls wichtige Aufzeichnungen nicht aus Versehen wegen Zeitüberschreitung gelöscht werden. Sogenannte VIP‘s, (Abkürzung von „very important person“, sehr wichtige Persönlichkeit), Schauspieler, Politiker, Wirtschaftsgrößen und Musiker verlassen sich sehr auf die abschreckende Wirkung von Überwachungskameras, um sich gegen alle möglichen Unannehmlichkeiten zu schützen. Wobei nicht nur Überfälle und Anschläge zur Diskussion stehen, auch Fans von Schauspielern und Musikern können zuweilen recht aufdringlich sein. Solche Persönlichkeiten bekommen die entsprechende Genehmigung in der Regel problemlos. Auch andere gefährdete Objekte der Öffentlichkeit wie zum Beispiel Flughäfen, Bahnhöfe und große Busstationen werden sehr oft per Video überwacht, also überall dort wo mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, kommen solche Überwachungskameras zum Einsatz. Im geschäftlichen Bereich lassen sich natürlich auch Banken, Juweliere, und Supermärkte per Video überwachen um im Ernstfall schnell über bebilderte Infos zu verfügen, die der Polizei bei der Suche der Täterschaft behilflich sind.

In der heutigen Zeit kommt es leider sehr oft zu Sachbeschädigungen, sowohl an öffentlichen Einrichtungen als auch an privatem Eigentum. Um zum Beispiel eine öffentliche Einrichtung im Videobild festhalten zu können, ist es von Nöten die Videokamera auf einem privaten Grundstück zu installieren. Dies ist aber nur möglich, wenn der Grundstückseigentümer seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Grundstückseigentümer per gerichtlichen Erlass das Aufstellen einer Videokamera auf seinem Grundstück verweigern konnte. Es können mit technischen Tricks jedoch auch Privatgrundstücke überwacht werden, ohne dass der Eigentümer seine Zustimmung gibt, falls von diesem Grundstück eine potentielle Gefahr ausgeht. Allerdings sind solche Tricks nicht ganz rechtskonform.

Es können Überwachungskameras getarnt werden, so dass diese gar nicht als Überwachungskameras erkannt werden können, zum Beispiel eingebaut in einem Vogelhaus oder ähnliches. Die heutige Technik macht es möglich, so können gute Kameras bis zu einer Entfernung von 40 Metern gestochen scharfe Bilder aufzeichnen. Dazu bedarf es aber einer sehr guten Videokamera mit Teleobjektiv, die in diesem Segment schon ihren Preis hat. Bei diesen Bilden lässt sich dann nicht genau bestimmen, von wo aus die Bilder gemacht wurden, allenfalls die Richtung lässt sich nachvollziehen. Kommt es auf Grund solcher „illegal“ gemachten Aufnahmen zu einer Anzeige, kann es zu Diskussionen kommen ob die Bilder vor Gericht Bestand haben, da diese ohne Wissen des Grundstückbesitzers aufgenommen wurden. Auf jeden Fall empfiehlt es sich solche Überwachungen nur kurzfristig zu machen.

Recht am eigenen Bild: Eine spezielle Form des Persönlichkeitsrechtes

Die Verwendung von Bildern, die in einem öffentlichen Bereich gemacht wurden oder gar eine Veröffentlichung derer ist sehr delikat. Grundsätzlich muss die entsprechende Person seine Einwilligung dazu geben. Bei VIP‘s schaut es wieder etwas liberaler aus, da ist das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Ausnahmesituationen gestatten jedoch eine Videoüberwachung von öffentlichem Grund und Boden, auch wenn bei der Überwachung private Grundstücke erfasst werden, vorausgesetzt die Überwachung rechtfertigt sich durch ein Gefahrenpotential und ist im Interesse der Öffentlichkeit. Polizei und Datenschutzbehörde entscheiden, wo und wann eine Videoüberwachung angebracht wird und dies gesetzlich vertretbar ist.

Unterlassungsklage seitens der Nachbarn vermeiden

Um ein gut nachbarschaftliches Verhältnis nicht zu gefährden, sollten Privatpersonen das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, wenn eine Überwachungskamera installiert wird. Wird großflächig überwacht, kann es durchaus passieren, dass auch Teile des Nachbargrundstückes aufgenommen werden, was illegal ist. Der Nachbar kann dies auf Grund des Persönlichkeitsrechts untersagen. Wenn sich keine gütliche Einigung ergibt kann der Nachbar sogar den Fall per Unterlassungsklage zur Anzeige bringen und er wird wohl auch Recht bekommen. Ein klärendes Gespräch bei einem Kaffee kann solche Streitigkeiten vermeiden. Möchte der Nachbar nicht, dass sein Grundstück mitüberwacht wird, ist dies zu akzeptieren und die Kamera so zu montieren, dass keine Aufnahmen von seinem Grundstück gemacht werden.

Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Es ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass eine Videoüberwachung an Arbeitsplätzen nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer zulässig ist. Es muss auch im einzelnen Arbeitsvertrag erwähnt sein, sodass auch neue Mitarbeiter wissen, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Der Betriebsrat oder ein Vertreter der Angestellten sollte immer Zugang zu den Aufzeichnungen haben. Solche Überwachungen sind nicht dazu gedacht die Mitarbeiter zu überwachen, sondern die Sicherheit von Leben und Eigentum zu optimieren. Ganz besonders oft werden solche Überwachungen in Einkaufshäusern und Läden installiert um Dieben auf die Schliche zu kommen die ihr „Handwerk“ immer mehr verfeinern. Aber auch Produktionsbetriebe werden per Video überwacht um die Produktionsabläufe besser unter Kontrolle zu haben. Im Interesse eines guten Arbeitsklimas ist es wichtig, der Belegschaft bekannt zu geben was im Einzelnen genau überwacht wird.

Unerkannte Videoüberwachung in speziellen Situationen

Auf ganz konkrete Verdachtsmomente hin kann eine verdeckte Videoüberwachung gemäß der Strafprozessordnung auf einem Firmengelände zulässig sein. Dies ist jedoch sehr delikat und mit Fingerspitzengefühl unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Einfach seine Mitarbeiter „auszuspionieren“ ist nicht nur verwerflich sondern auch strafbar. Besteht der konkrete Verdacht einer Straftat innerhalb der Firma, kann diese Person verdeckt überwacht werden. Allerdings sollte eine solche Aktion vorab mit einem Anwalt, einer speziellen Sicherheitsfirma oder eventuell sogar mit der Polizei abgesprochen werden, denn eine solche Aktion kann ganz schnell zum „Bumerang“ werden, wenn die Gesetze allenfalls übertreten werden. Es kann sein, dass der Auftraggeber der Überwachung dann selbst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Geduldete Videoüberwachung oder Verpflichtung

In verschiedenen Geschäftsbereichen schreiben die Versicherungen oder gar der Gesetzgeber eine Videoüberwachung vor, diese muss jedoch für jedermann gut ersichtlich deklariert sein. Wo es um Sachwerte geht, wie zum Beispiel bei Banken oder Juwelieren schreiben die Versicherungen vor, dass die entsprechenden Gefahrenzonen per Video überwacht werden müssen, damit die Polizei ihre Rechtmäßigkeit erhält. Bei der Produktion von Gefahrengut wie zum Beispiel Sprengstoff oder extrem gefährlichen Arbeitsplätzen kann der Gesetzgeber eine Videoüberwachung vorschreiben um eine Betriebserlaubnis überhaupt erst zu erteilen.

Videoüberwachung in öffentlichen Räumen

Eine Überwachung durch Videoaufzeichnung ist ein großer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und findet nicht bei allen Leuten Zustimmung. Das Gefühl, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden löst bei vielen Leuten Unbehagen aus. Die Zeiten haben sich leider geändert, damit muss sich jedermann abfinden. Belästigung von Frauen in Parks und anderen öffentlichen Einrichtungen, auch in der Bahn und U-Bahn, Taschendiebstähle, Überfälle und Sachbeschädigungen sind leider besonders in Städten Alltag geworden. Eine manuelle Überwachung durch die Polizei ist schlichtweg einfach unmöglich. Schon alleine der Gedankengang, dass eine bestimmte Stelle per Video überwacht werden könnte, kann Straftaten verhindern, passiert trotzdem etwas, leistet die Videoüberwachung einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Verbrechen und Unglücken.

Otto – Normalverbraucher braucht sich jedoch keine Sorgen zu machen, das Interesse an diesen Überwachungen gilt lediglich der Sicherheit der Bevölkerung, wer nichts auf dem „Kerbholz“ hat wird sicherlich nicht ausspioniert wann er wo hingeht, der ganz normale Tagesablauf wird davon nicht berührt.

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