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Nutzung einer Überwachungskamera

Was ist bei der Nutzung einer Überwachungskamera zu beachten

Nutzung einer ÜberwachungskameraDatenschützer gehen auf die Barrikaden, wohin man auch blickt, überall sind Überwachungskameras die uns beobachten bzw. überwachen und uns beschützen wollen. Nur, dagegen kann kaum etwas unternommen werden, denn diese Überwachung erfolgt im Auftrag des Staates, um Recht und Ordnung durchzusetzen. Im privaten Bereich schaut die Situation jedoch ganz anders aus. Videoüberwachungen sind nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vom BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gestattet. Das Persönlichkeitsrecht Dritter darf nicht verletzt werden, wie auch im Überwachungskamera Test ganz klar beschrieben ist.

  • Jedermann kann auf die Einhaltung zum Schutz seiner Persönlichkeit bestehen.
  • Es kann ebenfalls jedermann selbst bestimmen, welche Daten von ihm verwendet werden dürfen.
  • Das Persönlichkeitsrecht bezieht sich auch auf den Arbeitsplatz.
  • Der Datenschutz wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert.
  • Einige Grundsatzentscheidungen gelten bundesweit.

Wie schaut es mit den privaten Videoüberwachungen aus?

Grundsätzlich sind Videoüberwachungen in privaten Räumen und auf privatem Gelände erlaubt, die Überwachungskamera darf jedoch weder Nachbargrundstücke noch öffentliches Gelände mit erfassen.

Darf eine Überwachungskamera überall angebracht werden?

Selbstverständlich darf eine Überwachungskamera innerhalb des eigenen Hauses, der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks nach Belieben angebracht werden, die Überwachungskamera muss jedoch explizit so ausgerichtet werden, dass das Persönlichkeitsrecht Dritter nicht verletzt werden kann.

Was ist Hausrecht und wann kann dies angewandt werden?

Das Hausrecht bezieht sich nicht nur auf Eigenheime, auch Wohnungen und private Gelände können unter das Hausrecht eingeordnet werden. Die Besitzer, aber auch Mieter, können selbst entscheiden wer Einlass bekommt und wer nicht. Unter gewissen Umständen können auch öffentliche Wege und Strassen die zum eigenen Grundstück führen zum Hausrecht zugerechnet und somit per Video überwacht werden. Dazu bedarf es aber einer schriftlichen Bewilligung durch das Ordnungsamt oder den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Zum Beispiel, wenn sich in der Vergangenheit immer wieder Zwischenfälle ereignet haben, die aktenkundig geworden sind, wie beispielsweise Überfalle, Vandalismus und dergleichen.

Dürfen getarnte Überwachungskamera im privaten Haushalt eingesetzt werden?

Angenommen es verschwinden immer mal wieder Wertgegenstände oder Bargeldbeträge aus dem Haus oder der Wohnung. Da sich außer den Familienmitgliedern nur zweimal die Putzfrau in den Räumlichkeiten befindet, ist es naheliegend, dass diese unter Verdacht gerät, lange Finger zu haben. Die Sache drängt geklärt werden, eine verdeckte Überwachungskamera wird montiert. Das ist an sich noch nicht verboten, die Hausangestellte muss aber laut BDSG darüber informiert werden, dass sie per Videokamera überwacht wird. Wird die Putzfrau nicht informiert, durch die Überwachungskamera beim Stehlen ertappt und gefilmt könnten diese Aufnahmen vor Gericht nicht verwendet werden, weil diese Aufnahmen ganz klar illegal entstanden sind, wie der Überwachungskamera Test zu berichten weiß.

Wie ist die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen geregelt?

Alles was sich nicht im privaten Besitz befindet, wird als öffentlich bezeichnet und kann somit nach den Bedürfnissen der Bürger und der Behörden per Video überwacht werden. Darunter fallen sowohl Gebäude als auch Flächen wie Parks, öffentliche Plätze, Straßen und dergleichen. Unter öffentliche Gebäude fallen Gebäude wie Bahnhöfe, U-Bahnstationen, Bibliotheken, Museen, Flughäfen, Busstationen und so weiter. Was wo wie überwacht werden muss, wird durch die Sicherheitsbeauftragten des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden nach Gefahrenspotential entschieden. Diese Maßnahmen sind leider angebracht, Verbrechen aller erdenklichen Richtungen werden immer mehr und mehr, die Polizei ist hoffnungslos überfordert und kann durch die reine Präsenz von wenigen Beamten ihre eigentliche Aufgabe, Recht und Ordnung durchzusetzen, nicht mehr wahrnehmen. Aber auch wo vom Staat per Videokamera überwacht wird, muss dies gut ersichtlich und unmissverständlich ausgeschildert sein. Diese Überwachungskameras sind somit bekannt und können laut Überwachungskamera Test einen nicht zu unterschätzenden Abschreckungseffekt haben, was das eine oder andere Verbrechen verhindert.

Aber auch Unternehmen wie der Einzelhandel, Einkaufszentren, Banken und dergleichen lassen die öffentlichen Bereiche ihres Unternehmens per Videokamera überwachen. Das können auch firmeneigene Parkplätze, Tiefgaragen und Zugangswege sein. Auch hier gilt: Wo eine Videoüberwachung stattfindet, muss dies ausgeschildert werden und zwar so, dass sich niemand herausreden kann er hätte die Hinweisschilder nicht gesehen. Wo rechtskonform ausgeschildert wurde, da können Videoaufnahmen auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, absichtlich illegale Videoaufnahmen hingegen nicht. Dann gibt es noch die Kategorie zufällig entstandene Aufnahmen, bei denen vor Gericht über eine Zulassung als Beweismittel im Einzelfall entschieden wird. Gemachte Videoaufnahmen aus öffentlichen Bereichen werden im Regelfall nach 24 oder auch 48 Stunden gelöscht oder einfach überspielt.

Ist die Aufnahmezeit beschränkt?

Wer seine eigenen vier Wände oder sein Grundstück per Videokamera überwacht, kann dies, wenn er möchte, auch 24 Stunden am Tag machen. Die aufgezeichneten Bilder sind laut BDSG jedoch zu löschen, wenn keine Ereignisse zu verzeichnen waren, die eine Aufbewahrung oder Weiterreichung an die Polizei rechtfertigen, denn hier wurde die maximale Speicherzeit auf 72 Stunden festgelegt.

Wie und was darf in Betrieben per Videokamera überwacht werden?

Möchte ein Unternehmer seine Produktionsräume per Videokamera überwachen, ist dies nur mit der schriftlichen Zustimmung des Gesamtbetriebsrates möglich. Damit der Betriebsrat eine solche Zustimmung erhält, wird unter den Mitarbeitern eine Abstimmung gemacht, wobei sich je nach Statuten eine prozentuale Mehrheit der Mitarbeiter damit als einverstanden erklären muss. Auch hier müssen die Bilder in der vereinbarten Zeit ausgewertet und danach gelöscht werden. Ein Vertreter des Betriebsrates sollte unbedingt freien Zugang zu den Aufzeichnungen haben um zu kontrollieren für welchen Zweck die Aufnahmen gemacht werden so der Überwachungskamera Test. Solche Videoaufnahmen sind normalerweise auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt und haben die Aufgabe Betriebsabläufe zu optimieren und Produktionsschwachstellen zu finden. Solche Überwachungen sind auch lokal genau definiert und dürfen nicht in andern Räumlichkeiten wie etwa Kantine, Umkleidekabinen und Toiletten stattfinden. Geht es um laufende Diebstähle oder den Verrat von Betriebsgeheimnissen darf in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft auch eine verdeckte Überwachung konkret verdächtiger Mitarbeiter gemacht werden, aber niemals aus Eigeninitiative, denn das muss rechtlich abgesichert sein, sonst drohen rechtliche Schwierigkeiten. Hat sich die Situation geklärt, müssen solche Überwachungskameras natürlich unverzüglich abgebaut werden.

Die wichtigsten Informationen in der Zusammenfassung

Wo überwacht wird, muss dies Rechtskomform ausgeschildert sein

Das BDSG gibt unmissverständlich vor, wo überwacht wird, muss dies jedem bekannt sein, sobald die überwachten Zonen betreten werden. Dies betrifft das Bahnhofsgebäude, die Bankschalterhalle und auch den Vorgarten des Eigenheimbesitzers gleichermaßen. Verdeckte Überwachungen sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft denkbar. Wer dies nicht akzeptieren möchte, muss sich von solchen legal überwachten Zonen fernhalten.

Wo soll die Überwachungskamera befestigt werden?

Montage im Aussenbereich:

Der Ort wo eine Überwachungskamera montiert wird, ist dem Besitzer überlassen, sagt der Überwachungskamera Test, wobei natürlich die baulichen Gegebenheiten mögliche Befestigungspunkte vorgeben. Da ganz gewisse Bereiche überwacht werden sollen, bleiben am Schluss meistens nicht mehr viele mögliche Orte übrig. Bei Mietwohnungen darf auch der Hausflur von der Überwachungskamera nicht erfasst werden. Der Haupteingang von Mehrfamilienhäusern darf ebenfalls nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen per Videokamera überwacht werden.

Montage im Innebereich:

Innerhalb der eigenen vier Wände darf grundsätzlich nach Lust und Laune überwacht werden, um den häuslichen Frieden nicht zu gefährden sollten solche Überwachungen auch mit den andern Familienmitgliedern abgesprochen werden, denn nicht alle Leute möchten auf Schritt und Tritt von Überwachungskameras aufgenommen werden. Es macht Sinn diese Überwachungskameras nur zu aktivieren, wenn sich niemand im Hause aufhält. Kommt Besuch und die Überwachungskamera ist eingeschaltet, muss dies ebenfalls dem Besucher mitgeteilt werden, so das BDSG. Eine verdeckte Überwachung innerhalb der eigenen Wohnung ist ebenfalls nicht erlaubt wie aus dem Überwachungskamera Test hervorgeht.

Dauer und Aufbewahrung der gespeicherten Daten

Auch Videoaufnahmen in privaten Räumen sollten umgehend gelöscht werden wenn es zu keinen Unregelmäßigkeiten kam. Es muss auch sichergestellt werden, dass gemachte Videodateien keinen Drittpersonen zugänglich sind.

Grundregeln zur privaten Videoüberwachung:

  • Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung auf privatem Gelände erlaubt.
  • Die Überwachungskamera muss so montiert werden, dass dies dem BDSG entspricht.
  • Jede Überwachung muss gut sichtbar ausgeschildert werden.
  • Beschwert sich jemand muss die Überwachung bis zur Klärung der Rechtslage zunächst ausgesetzt werden.
  • Die Überwachungskamera darf weder öffentliches noch fremdes Eigentum erfassen.
  • In Mehrfamilienhäusern dürfen Hausflure und Haupteigang nicht überwacht werden.
  • In Mehrfamilienhäusern ist eine Überwachung nur mit Zustimmung aller Mieter möglich.
  • Auch innerhalb der Familie muss eine Überwachung abgesprochen werden, auch wenn die Kinder noch nicht volljährig sind.
  • Eine Überwachungskamera darf nur zum Verwendungszweck der Sicherheit verwendet werden.
  • Videodateien sollten spätestens nach drei Tagen gelöscht werden wenn keine Vorkommnisse zu verzeichnen sind.

Wem dies alles klar ist, kann sich in unserem ausführlich gemachten Überwachungskamera Test verschiedene Überwachungskameras anschauen und miteinander vergleichen. Es ist sicherlich die richtige Überwachungskamera oder das Überwachungskamera Set dabei.

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